Rechtsprechung
BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 2 Z 62/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vererbung von Grundstücken; Erfüllung einer Vermächtnisanordnung im Testament ; Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch ; Amtslöschung im Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 30.05.1980 - 5 T 67/80
- BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 2 Z 62/80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die …
Auszug aus BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 2 Z 62/80
Dem steht weder entgegen, daß der Anspruch (in mehrfacher Hinsicht) bedingt ist (der Eintritt der Bedingung kann vom Schuldner nicht ausschließlich einseitig beeinflußt werden; vgl. BayObLGZ 1977, 247 /250), noch daß der Anspruch zwangsläufig erst nach dem Tod des Beteiligten zu 1) zum Tragen kommen kann (vgl. BayObLGZ 1977, 268/272 m. Nachw.).Es ist aber nicht ausgeschlossen, die Bestimmung dahin zu verstehen, daß die Ehefrau für diesen Fall (nach ihrem Ehemann, dem Beteiligten zu 1), als Vorvermächtnisnehmer) von der Mutter der Beteiligten als Nachvermächtnisnehmerin eingesetzt und dann (schuldrechtlich; erfüllbar durch ihre Erben als Nachlaßverbindlichkeit, vgl. BayObLGZ 1977, 268/272) verpflichtet sein sollte, die Grundstücke im Wege des Nachvermächtnisses an die Erbinnen, die Beteiligten zu 2), rückaufzulassen (vgl. BGH bei Keßler DRiZ 1966, 395/398).
cc) Ist nach alledem ein durch Vormerkung sicherbarer Anspruch nicht mit Sicherheit auszuschließen - auch ein Verstoß gegen § 137 BGB ist nicht anzunehmen (BayObLGZ 1977, 268/272 ff.; 1978, 287/291 ff.) -, so ist für eine Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung von Amts wegen kein Raum.
- OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
Auflassung an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten
Auszug aus BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 2 Z 62/80
(Leitsatz nicht amtlich) OLG Zweibrücken, Beschluß vom 2.1.1981 - 3 W 159/80 - mitgeteilt von Notar Peter Pres, Kaiserslautern Aus dem Tatbestand: Am 7. Mai 1980 hat Notar P. einen Vertrag beurkundet, wonach die Beteiligten zu 1) den Beteiligten zu 2) und 3) ein Grundstück "zum Miteigentum je zur Hälfte" für 3000,- DM verkaufen. - BayObLG, 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77
Auszug aus BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 2 Z 62/80
Dem steht weder entgegen, daß der Anspruch (in mehrfacher Hinsicht) bedingt ist (der Eintritt der Bedingung kann vom Schuldner nicht ausschließlich einseitig beeinflußt werden; vgl. BayObLGZ 1977, 247 /250), noch daß der Anspruch zwangsläufig erst nach dem Tod des Beteiligten zu 1) zum Tragen kommen kann (vgl. BayObLGZ 1977, 268/272 m. Nachw.). - BayObLG, 05.10.1978 - BReg. 2 Z 10/78
Auszug aus BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 2 Z 62/80
cc) Ist nach alledem ein durch Vormerkung sicherbarer Anspruch nicht mit Sicherheit auszuschließen - auch ein Verstoß gegen § 137 BGB ist nicht anzunehmen (BayObLGZ 1977, 268/272 ff.; 1978, 287/291 ff.) -, so ist für eine Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung von Amts wegen kein Raum. - BayObLG, 21.04.1977 - BReg. 2 Z 29/76
Auszug aus BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 2 Z 62/80
Als ihrem Inhalt nach unzulässig sind auch solche Eintragungen anzusehen, die ein an sich eintragungsfähiges Recht mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt verlautbaren ( BayObLGZ 1977, 103 /104 m. Nachw.; KEHE RdNr. 16, Horber Anm. 10 A c, je zu § 53).